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Mit den besten Wünschen,
Ihr Klaus Krauß
News
Mit ChatGPT wurde kürzlich öffentlichkeitswirksam ein neues Kapitel der künstlichen Intelligenz (KI) aufgeschlagen. Die Anwendung zeigt erstaunlich menschenähnliche Fähigkeiten und wird nach verbreiteter Erwartung zahlreiche Jobs überflüssig machen. Für viele Nutzer liegt es deshalb nahe, ChatGPT auch nach Strategien und Anlagetipps für Vermögensaufbau und Altersvorsorge zu fragen.
Dies machen sich jedoch Betrüger zunutze, indem sie gefälschte ChatGPT-Seiten aufsetzen und dort die Nutzer zu Investitionen in zweifelhafte, oft kriminelle Assets überreden. Die authentische ChatGPT-Anwendung gibt keine konkreten Anlageempfehlungen, sondern lediglich einen allgemeinen Überblick, garniert mit dem klugen Hinweis: „Es ist jedoch sehr wichtig, dass Sie sich vor der Entscheidung für eine bestimmte Anlageform ausführlich über die Risiken und Chancen informieren. Dazu sollten Sie sich an einen Finanzberater wenden, der Ihnen bei der Auswahl der geeigneten Anlageform und der richtigen Strategie helfen kann.“
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Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt, stehen die Gesellschaften finanziell – ungeachtet der zuletzt volatilen Entwicklungen an den Finanzmärkten und der Inflation – hervorragend da. Die Solvenzquoten bewegten sich Ende 2022 durchschnittlich zwischen 510 und 530 Prozent, ein Jahr zuvor waren es circa 450 Prozent. Rechnet man Übergangsmaßnahmen heraus, liegt die Quote zwischen 270 und 290 Prozent (2019: 262 Prozent) und damit weit über den vorgeschriebenen 100 Prozent. Für die gute Entwicklung sind maßgeblich die gestiegenen Zinsen verantwortlich; Versicherer müssen aus Sicherheitsgründen einen großen Teil der Kundengelder in festverzinsliche Anlagen investieren.
„Die Kundinnen und Kunden können sich darauf verlassen, dass Versicherer auch unter widrigen Bedingungen ihre Verpflichtungen erfüllen können“, unterstreicht GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Die deutschen Versicherer sind sehr stabil.“ Die Solvenzquote drückt das Verhältnis zwischen Eigenmitteln und absehbaren Verpflichtungen, den sogenannten Solvenzkapitalanforderungen, aus.
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Sie besitzen die nötigen Flächen und den Willen, doch noch sind ihnen weitgehend die Hände gebunden: Offene Immobilienfonds dürfen gemäß Kapitalanlagegesetzbuch praktisch nicht in die Gewinnung und den Verkauf erneuerbarer Energien einsteigen. Das passt angesichts der Dringlichkeit der Energiewende nicht mehr in die Zeit und soll sich nun mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz, dessen Referentenentwurf kürzlich vorgestellt wurde, ändern. Nach den bisher bekannten Plänen dürfen die Fonds zukünftig selbst Photovoltaikanlagen aufstellen, betreiben und den Sonnenstrom ins öffentliche Netz einspeisen. So soll mehr privates Investorengeld für die Erneuerbaren mobilisiert werden.
Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) begrüßt die Reform. Diese verspreche, wie die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin Aygül Öskan im Fachmagazin procontra hervorhob, „aus Sicht der Immobilienwirtschaft einen echten Push für den Betrieb von Photovoltaikanlagen“. Nun müsse noch die 10-Prozent-Obergrenze im Investmentsteuerrecht angegangen werden, die für Stromeinnahmen von Spezial-Investmentfonds gilt.
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