Viel beklagt ist die geringe Verbreitung von Wohngebäude-Policen mit Elementarschutz hierzulande, also mit dem Einschluss von Schäden durch Starkregen und Hochwasser. Lediglich 46 Prozent der deutschen Hausbesitzer waren bis vor Kurzem entsprechend versichert.
Allein im dritten Quartal aber kamen nun rund 400.000 neue Elementarschadenpolicen für Wohngebäude hinzu. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geht davon aus, dass die Abdeckungsquote bis Ende des Jahres auf 50 Prozent klettern wird. Ein großer Schritt in die richtige Richtung, aber nach wie vor viel zu wenig, wie auch GDV-Geschäftsführer Jörg Asmussen hervorhebt: „Wir können es nicht hinnehmen, dass jedem zweiten Haus der wichtige Versicherungsschutz gegen Klimaschäden fehlt.“
Zum Rekordabsatz dürfte die Flutkatastrophe, die im Juli Teile von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen heimsuchte, maßgeblich beigetragen haben. Klimaforscher prognostizieren, dass derartige Extremwetterereignisse in Zukunft häufiger auftreten werden.
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Mit 4,5 Prozent stieg die Inflationsrate im Oktober auf einen neuen, seit 28 Jahren nicht mehr verzeichneten Spitzenwert. Für November hält die Bundesbank sogar eine noch höhere Rate für möglich. Die meisten Ökonomen stimmen jedoch darin überein, dass einige ungünstig zusammentreffende Einmaleffekte für die ungewohnte Teuerung sorgen. Im nächsten Jahr wird mit wieder deutlich niedrigeren Werten gerechnet.
Wenn es nicht zu einer Dynamik kommt, vor der das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) nun warnt: Die Erwartung einer höheren Inflation kann eine Lohn-Preis-Spirale in Gang setzen und so zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung werden. Erste Gewerkschaften haben schon angekündigt, die hohen Teuerungsraten in die nächsten Tarifforderungen einzupreisen. Steigen die Löhne, müssen die Unternehmen auch ihre Preise anheben, deren Steigerung wiederum deutliche Lohnerhöhungen rechtfertigt. Und so weiter.
Hinzu kommt als Sondereffekt die von der Ampelkoalition beschlossene Erhöhung des allgemeinen Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde. Die Bundesbank erwartet dadurch „nicht zu vernachlässigende Ausstrahlungseffekte“ auf die direkt darüber rangierenden Lohngruppen. Sprich: Auch diese werden einen deutlichen Aufschlag verlangen. Der unter Fachkräftemangel ächzende Arbeitsmarkt zumindest steht dem nicht entgegen. Eine Lohn-Preis-Spirale ist mithin ein realistisches Szenario.
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Rund jeder 20. Leitungswasserschaden, den die Wohngebäudeversicherer regulieren, geht auf Frost zurück. Jahr für Jahr entsteht dadurch ein Schaden von 120 bis 150 Millionen Euro – die Dunkelziffer der nicht versicherten Fälle ausgenommen. Vor 20 Jahren war die Schadenssumme im Schnitt nur halb so hoch.
Viele dieser kostspieligen und nervenaufreibenden Schäden könnten mit einfachen Maßnahmen verhindert werden. Diese fünf Empfehlungen helfen dabei:
Auch wenig oder gar nicht genutzte Räume sollten beheizt werden (Keller, Gäste-WC etc.), am besten drehen Sie das Ventil nie komplett zu.
Wo nicht geheizt werden kann, etwa im Außenbereich, sollten die Rohre vor dem Winter entleert werden.
Liegen Wasserrohre frei, sollten sie wärmedämmend isoliert werden.
Kalte Zugluft sollte durch entsprechend abgedichtete Türen und Fenster (auch im Keller!) vermieden werden.
Auf die sogenannte Frostschutzstellung an der Heizung allein kann man sich nicht verlassen, denn sie schützt lediglich den Heizkörper, nicht aber die Zulauf- und Ablaufrohre.
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Im April hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass Banken nicht einseitig per AGB-Änderung „Verwahrentgelte“ einführen dürfen. Die Kunden müssen solchen Negativzinsen auf ihr Guthaben zustimmen, es reicht nicht, wenn sie nicht widersprechen. Daraus leitet sich ein Rückerstattungsanspruch ab. Diesem kommen die Banken offenbar nur unwillig nach, wie heiß gelaufene Beschwerde-Hotlines bei der Finanzaufsicht belegen. Die BaFin forderte die Geldhäuser nun auf, unverzüglich die „notwendigen Schritte“ einzuleiten. Offen ist allerdings noch, für welchen Zeitraum die Kunden zu Unrecht gezahlte Negativzinsen zurückfordern können.
Die Zahl der in Deutschland aktiven Banken, die Verwahrentgelte verlangen, ist mittlerweile auf über 500 gestiegen. Für Aufsehen sorgte Ende November ein – noch nicht rechtskräftiges – Urteil des Landgerichts Berlin, das die Zulässigkeit von Negativzinsen auf Tagesgeld- und Girokonten-Einlagen bestritt. Während die Kreditwirtschaft von einer Einzelfallentscheidung spricht, möchte der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband ein höchstrichterliches Verbot von Verwahrentgelten erwirken.
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Auto gefahren wurde im Jahr 2020 bekanntlich vergleichsweise wenig. In manchen Shutdown-Wochen lag die Mobilität um mehr als 30 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Folgerichtig verzeichnete das Statistische Bundesamt 16,4 Prozent weniger Verkehrsunfälle als 2019 und so wenige Verkehrstote und Verletzte wie seit sechs Jahrzehnten nicht mehr.
Gemessen daran fällt der Rückgang der von Versicherern erfassten Wildunfallzahlen um 23.000 auf 272.000 bescheiden aus, nämlich mit 7,8 Prozent nicht mal halb so hoch. Rechnerisch kam es in Deutschland alle zwei Minuten zu einer (kaskoversicherten) Kollision mit Rehen, Wildschweinen und anderen größeren Wildtieren. Noch weniger sank die Schadenssumme: Nach 885 Millionen im Vorjahr zahlten die Versicherer im Rahmen von Voll- und Teilkaskopolicen insgesamt 853 Millionen Euro aus, das entspricht einem Rückgang um 3,6 Prozent.
Ursächlich sind die steigenden Durchschnittskosten pro Schaden, die 2020 mit mehr als 3.100 Euro rund 5 Prozent über dem Vorjahreswert lagen. Insbesondere die häufig beschädigten Karosserieteile haben sich zuletzt stark verteuert.
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Ein Anlageportfolio sollte bekanntlich breit diversifiziert sein, über Regionen ebenso wie über Assetklassen. Ob in diesem Sinne auch Nachrangdarlehen bei Privatanlegern eingeschlossen sein sollten, wird indes von so manchen Experten bezweifelt. Denn auch wenn die versprochenen Verzinsungen meist sehr verlockend erscheinen: Ihnen steht das Risiko eines Totalausfalls gegenüber.
Nachrangdarlehen sind vereinfacht gesagt Darlehen an Unternehmen, die auf diese Weise akute Liquiditätsengpässe überbrücken oder spezifische Projekte finanzieren. Gegenüber anderen Gläubigern stehen die Nachrangdarlehensgeber hintan, wenn es zur Unternehmenspleite kommt – für sie bleibt dann in aller Regel nichts mehr aus der Insolvenzmasse übrig. Laufen die Geschäfte andererseits gut, partizipieren Nachrangdarlehensgeber nicht von einem steigenden Unternehmenswert, sondern erhalten lediglich die Kreditzinsen. Vergleicht man solche Konditionen mit denen des Aktienbesitzes, erscheint dieser mit seinem Chancen-Risiko-Verhältnis deutlich förderlicher für gesunden Anlegerschlaf.
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Schon oft wurde der klassischen („analogen“) Versicherungsberatung der Untergang vorausgesagt, seitdem die Menschen sich im Internet informieren und dort sogar auch gleich abschließen können. Spätestens die sogenannten Digital Natives, die mit Smartphones und Tablets aufgewachsen sind, würden keine Berater aus Fleisch und Blut mehr benötigen, hieß es.
Eine aktuelle Umfrage unter rund 1.000 Bundesbürgern im Alter von 18 bis 30 Jahren zeigt dagegen: Auch die heutige Jugend legt Wert auf eine persönliche Beratung. Für 80 Prozent der Befragten ist der persönliche Kontakt vor Versicherungsabschluss „sehr wichtig“ oder „eher wichtig“. Mehr Bedeutung haben für die jungen Versicherungskunden nur das Preis-Leistungs-Verhältnis (89 Prozent), gut verständliche Versicherungsbedingungen (86) und ein transparenter Leistungsumfang (82).
Folgerichtig rangiert die Option „Ich frage einen Versicherungsvermittler“ bei der Frage nach dem Vorgehen bei der Versicherungssuche mit 32 Prozent auch vor dem Online-Angebotsvergleich auf den Versicherer-Websites (29) und der allgemeinen Internetrecherche (28). Am meisten aber vertrauen die jungen Versicherungskunden auf Empfehlungen aus dem Familien- und Freundeskreis (43 Prozent).
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Mehr als 1,5 Billionen Euro an Kapitalanlagen verwalten die deutschen Erstversicherer, ein tragender Pfeiler der Volkswirtschaft. Angesichts der anhaltend niedrigen Leitzinsen im Euroraum wird es indes zunehmend herausfordernder für die Gesellschaften, geeignete Assets zu finden. Schließlich können sie die Gelder ihrer Kunden wegen ihrer hohen Sicherheitsanforderungen nicht kurzerhand an der Börse investieren. Eine Kursänderung braucht der Riesentanker dennoch, und sie wird auch zunehmend an Zahlen erkennbar, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt.
Seine jüngste Auswertung zeigt, dass der Anteil der Anleihen in den Versichererbeständen in den vergangenen 10 Jahren von 88,7 auf 81,1 Prozent geschrumpft ist. Aktien hingegen legten von 2,8 auf 5,1 Prozent zu, Beteiligungen von 3,6 auf 7,8 Prozent. Diese Verschiebungen muten auf den ersten Blick nicht revolutionär an, doch wohlgemerkt: 1 Prozent steht (Stand 2020) für 15 Milliarden Euro und damit für beträchtliche Kapitalwerte.
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Der kommende Bundesfinanzminister wird offenbar zu Beginn seiner Amtszeit gleich die Schatulle öffnen und einen dicken Batzen entnehmen müssen: Sieben Milliarden Euro brauchen die gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) zusätzlich, wenn sie ihre Beiträge einigermaßen stabil halten wollen. So hat es der Schätzerkreis aus GKV-Spitzenverband, Bundesamt für Soziale Sicherung und Bundesgesundheitsministerium errechnet.
Stabile Zusatzbeiträge sind nicht nur ein Wunsch der Krankenkassen, sondern auch ihre gesetzliche Pflicht: Auf mehr als 1,3 Prozent darf der Aufschlag, den jede Kasse individuell festlegt, 2022 im bundesweiten Durchschnitt nicht steigen. Der scheidende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat dies kürzlich noch einmal bekräftigt.
Die Ausgaben werden laut Schätzerkreis-Prognose im kommenden Jahr auf circa 284 Milliarden Euro klettern – in diesem Jahr wird mit 272 Milliarden gerechnet. Der Bundeszuschuss zum sogenannten Gesundheitsfonds war für 2022 bereits um 7 Milliarden auf 21,5 Milliarden Euro erhöht worden, nun wird er auf 28,5 Milliarden steigen müssen.
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