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Mit den besten Wünschen,
Ihr Klaus Krauß
News
Frauen verdienen nicht nur für die gleiche Arbeit weniger als Männer („Gender Pay Gap“), sondern vermehren ihr Erspartes auch weniger renditeträchtig („Gender Investment Gap“). So legt beispielsweise etwa jeder dritte Mann Geld an den Kapitalmärkten an, bei den Frauen sind es nur 18 Prozent.
Eine aktuelle Studie namens „Finanzielle Sozialisierung und der Gender Investment Gap“ beleuchtet mögliche Ursachen für diesen Unterschied, der nicht zuletzt die Rentenlücke verschärft. Eine zentrale Rolle dürfte die Familie spielen: Mit Söhnen wird offenbar häufiger über Finanzangelegenheiten gesprochen als mit Töchtern. „Es könnte entweder der Fall sein, dass Finanzen als ein traditionell männliches Thema mit Töchtern tatsächlich weniger diskutiert werden als mit Söhnen. Oder es könnte sein, dass Töchter weniger an dem Thema interessiert sind und daher die Eltern sie seltener in Diskussionen darüber einbeziehen“, so die Autorinnen von der Universität Mannheim. Überdies fehle es an weiblichen Vorbildern für erfolgreiches Investieren. Die Forscherinnen fordern, Finanzbildung in den Schullehrplänen zu verankern, damit die Geschlechter gleichermaßen erreicht werden.
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Noch gehören sie in deutschen Unternehmen und Privathaushalten zu den Exoten, doch die Verbreitung steigt angesichts des enormen Schadenspotenzials stetig: Cyberversicherungen. Die Policen zum Schutz vor den Folgen von Hacker- und Malwareangriffen legten 2022, gemessen an den Prämieneinnahmen, um satte 56 Prozent zu. Auch in diesem Jahr wächst der Markt weiterhin kräftig. Dazu dürfte unter anderem die kontinuierlich steigende Zahl der Cyberschutz-Anbieter beitragen.
Eine Analyse von 16 Cyber-Bedingungswerken, durchgeführt von einem darauf spezialisierten Maklerunternehmen, hat nun offenbart: Die Leistungen und Deckungsumfänge liegen mitunter weit auseinander, denn ein Marktstandard hat sich noch nicht herausgebildet. Umso wichtiger ist es, bei der Tarifauswahl die eigenen Schwerpunkte gezielt zu adressieren. Im Zentrum der Überlegungen stehen die folgenden vier Themenblöcke: 1. Wann genau greift die Versicherung (Trigger)? 2. In welchen Fällen gilt der Schutz nicht (Ausschlüsse)? 3. Welche Schutzvorkehrungen werden vom Versicherungsnehmer verlangt (Obliegenheiten)? 4. Soll die Zahlung von Lösegeld eingeschlossen sein?
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Im Oktober hat das Europäische Parlament den Green Standard verabschiedet, der dem Markt für nachhaltige Anleihen einen Schub geben soll. Bisher ist jener von Wildwuchs und einem Mangel an Transparenz geprägt, was wiederum Greenwashing begünstigt, also die Vermarktung von Anleihen als grün, die dieses Prädikat nach gängigen Kriterien nicht verdienen. Auch aufgrund der daraus folgenden Rechtsunsicherheit halten sich viele institutionelle Investoren, aber auch Privatanleger zurück.
Voraussichtlich ab Ende 2024 können sich Unternehmen und Staaten, die grüne Anleihen begeben wollen, an dem neuen Regelwerk orientieren, müssen es aber nicht. Der Standard definiert, wofür Einnahmen aus Green Bonds – im Einklang mit der EU-Taxonomie – verwendet werden dürfen. Dazu zählen etwa regenerative Energien, nachhaltiges, klimaschonendes Bauen oder „saubere“ Infrastruktur. Zudem gibt es eine „Flexibility Pocket“: maximal 15 Prozent, die abseits der Taxonomie investiert werden dürfen. Unternehmen können mit den Bonds auch ihre eigene grüne Transformation finanzieren.
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