Da die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Ruder laufen, hat die Bundesregierung mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ein Bündel unpopulärer Maßnahmen verabschiedet. Kassenpatienten müssen zum einen mehr zahlen, vor allem wenn sie gut verdienen, und erhalten zum anderen künftig weniger Leistungen.

So werden beispielsweise homöopathische Leistungen gestrichen, Zuschüsse zum Zahnersatz gekürzt und Zuzahlungen erhöht. Die beitragsfreie Familienversicherung für Ehe- und Lebenspartner wird eingeschränkt. Auf der anderen Seite wird die Beitragsbemessungsgrenze – also das maximal beitragspflichtige Einkommen – außerordentlich erhöht: Zur regulären Anpassung gemäß Lohnentwicklung kommt 2027 eine Anhebung von 300 Euro pro Monat hinzu. Unterm Strich bedeutet das für Versicherte mit höherem Einkommen eine zusätzliche Beitragsbelastung von rund 50 Euro pro Monat, bei Selbstständigen rund 100 Euro.

In der Folge erlebt die private Krankenversicherung derzeit einen Nachfrageboom. Zwar hat auch sie mit steigenden Kosten zu kämpfen, doch ihre meist umfangreichen Leistungen bleiben lebenslang garantiert.